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„Keine Angst mehr vor mir“

Täter-Opfer-Ausgleich aus der Haft heraus – Christophorus-Gesellschaft und JVA Würzburg setzen sich für Verständigung ein – Erster Fall wird verhandelt

Würzburg (POW) Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg engagiert sich gemeinsam mit der Christophorus-Gesellschaft für einen Täter-Opfer-Ausgleich aus der Haft heraus. Ein erster Fall wird aktuell verhandelt, teilt die Christophorus-Gesellschaft mit. Der Beschuldigte sitzt wegen räuberischer Erpressung in Untersuchungshaft und hatte sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht. Ein finanzieller Ausgleich wurde zwischen dem Strafverteidiger und dem Anwalt des Opfers bereits vereinbart. Doch der mutmaßliche Täter hoffe auf mehr: Aktuell laufen Gespräche über eine mögliche Entschuldigung. Der Verurteilte wolle, „dass das Opfer keine Angst mehr vor ihm hat“, erzählt Sozialpädagogin Brigitte Neugebauer. Er bereue die Tat. In welcher Form sich der Untersuchungshäftling bei seinem Opfer entschuldigen kann, steht im Moment noch nicht fest.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist seit 1994 ein mögliches Instrument zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung. Dabei treffen sich die beiden Parteien, um über das Delikt, die Schäden und eine Lösung zu sprechen und zu verhandeln. Richtern ermöglicht der Täter-Opfer-Ausgleich, die Strafe zu mildern oder von einer Bestrafung abzusehen. Trotz des 30-jährigen Bestehens ist das Instrument weithin unbekannt. Noch unbekannter ist der Täter-Opfer-Ausgleich aus der Haft heraus.

In der JVA Würzburg wurden die aktuellen Gespräche unter anderem durch Navina De von der Würzburger Christophorus-Gesellschaft und Sozialpädagogin Neugebauer ermöglicht. De bietet Schuldnerberatung in der Vollzugsanstalt an, Neugebauer ist Kontaktbedienstete für den Täter-Opfer-Ausgleich und seit längerem dabei, ihn in der JVA Würzburg zu etablieren. Nach der Aufnahme der Zusammenarbeit planten De und Neugebauer für Oktober 2023 zunächst einen Fachtag zum Täter-Opfer-Ausgleich und legten Flyer in den verschiedenen Abteilungen aus. Daraufhin meldete sich der Beschuldigte bei ihnen. Der Münchner Verein „Ausgleich“ prüfte den Fall und erklärte ihn für geeignet.

De und Neugebauer zeigen sich erfreut, eine erste Person zu haben, die sich auf die Verhandlungsmöglichkeit auch aus der Haft heraus einlässt. Beide sind gespannt, wie attraktiv das Instrument in Zukunft für Gefangene sein wird. De habe beschlossen, den Ausgleich in Beratungen mit überschuldeten Gefangenen häufiger im Hinterkopf zu haben. Nicht nur aus der Untersuchungshaft, auch nach der Verurteilung aus der Haft heraus ist der Täter-Opfer-Ausgleich möglich. Dabei könne sowohl ein finanzieller als auch emotionaler Ausgleich wie eine Entschuldigung erfolgen, informiert De. Vor allem bei Fällen wie dem ersten in der JVA Würzburg könne das helfen – zur Verständigung zwischen Täter und Opfer und gegen Schuldvorwürfe, schreibt die Christophorus-Gesellschaft.

chd (POW)

(4224/1071; E-Mail voraus)

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