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Wiederbelebung nach fast 400 Jahren

Ausstellung erinnert an Würzburger Diözesansynode von 1931 – Bischof Dr. Matthias Ehrenfried hielt die Fäden in der Hand

Würzburg (POW) Am Freitag, 6. Oktober, jährt sich die feierliche Eröffnung der Würzburger Diözesansynode von 1931 zum 75. Mal. Aus diesem Anlass zeigt das Diözesanarchiv im Foyer des Generalvikariats, Domerschulstraße 2, in den kommenden Wochen eine Ausstellung mit Dokumenten und Texten zu dem Ereignis. Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand eröffnet die Präsentation am Donnerstag, 5. Oktober.

In Würzburg hatte es seit 1548 keine Diözesansynode mehr gegeben. „Und das, obwohl das Konzil von Trient, das 1563 abgeschlossen wurde, die jährliche Abhaltung von Diözesansynoden forderte“, sagt Archivdirektor Professor Dr. Johannes Merz, Leiter der Schriftgutverwaltung der Diözese. Bischof Dr. Matthias Ehrenfried habe das Bistum Würzburg nicht gekannt, als er dort 1924 Bischof wurde. Deswegen habe er sich erst einen Überblick verschaffen müssen, ehe er der im damals neuen Codex Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahr 1917 eingeschärften Pflicht nachkommen konnte.

Den bischöflichen Handakten zur Diözesansynode, die im Gegensatz zu den Ordinariatsakten den Feuersturm von 1945 überstanden, sei sehr gut zu entnehmen, wie der Bischof bei der Synode die Fäden in der Hand hielt. „Das entsprach der Prägung des Bischofs durch das Germanicum in Rom. Er drückte den Beratungen und Beschlüssen seinen persönlichen Stempel auf“, sagt Merz. Die wesentliche Arbeit der Synode habe sich in den vorbereitenden Kommissionen vollzogen. „Die Domkapitulare hatten jeweils eine oder sogar zwei solcher Kommissionen zu leiten.“ Domkapitular Ivo Fischer, Notar der Synode, habe die Beratungsergebnisse in Leitsätzen zusammengefasst, die dann der Vollversammlung als Diskussionsgrundlagen dienten. Die Endfassung habe der Bischof geprägt. „Die Korrekturen im bischöflichen Exemplar der Leitsätze entsprechen genau den später publizierten amtlichen Beschlüssen“, weiß Merz.

1932 wurden die Beschlüsse der Diözesansynode veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Alle Seelsorgestellen und Diözesanpriester mussten den dünnen Band mit Tagungsverlauf und Beschlüssen anschaffen. „Die Beschlüsse, auf die unter anderem die Gründung des Diözesangeschichtsvereins im Jahr 1932 zurückgeht, wurden von der Öffentlichkeit, aber auch von der theologischen Forschung kaum zur Kenntnis genommen“, betont Merz. Im Würzburger Katholischen Sonntagsblatt habe es keine Berichte gegeben. „Im Fränkischen Volksblatt nahm eine knappe und formale Berichterstattung keinen bedeutenderen Platz ein als Stadtratsbeschlüsse oder der Modetrend des Milchkaffees“, berichtet der Archivdirektor. Der Liturgiewissenschaftler Georg Langgärtner sei einer der wenigen Wissenschaftler, die sich mit den Aussagen der Synode beschäftigt haben. Dieser stellte fest, dass die Beschäftigung mit dem Priestertum vorherrschendes Thema gewesen sei. Die differenzierte Behandlung der Katechese und die Forderung nach der Verkündigung des Wortes Gottes an allen Sonn- und Feiertagen sei seiner Meinung nach schon in das Vorfeld des Zweiten Vatikanischen Konzils einzuordnen.

Eine Diözesansynode ist ganz allgemein eine vom Bischof einberufene und geleitete Versammlung von Vertretern des Diözesanklerus zur Beratung von kirchlichen Angelegenheiten in der eigenen Diözese. Sie soll in Freiheit der Rede diskutieren und mit Mehrheit entscheiden, doch werden die Dekrete nur durch bischöflichen Erlass wirksam.

(4006/1328)

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